Datenschützer verbieten unkontrollierte Datenübermittlung aus Arztpraxissystemen
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) untersagte dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein (HÄV SH) mit einer sofortigen Verfügung bei einem Zwangsgeld in Höhe von 30.000 Euro den Umgang mit Patientendaten. Hintergrund dieser Verfügung ist ein Abkommen zur hausarztzentrierten Versorgung, das zwischen der AOK Schleswig-Holstein, der IKK Nord, der LKK Schleswig-Holstein/Hamburg und dem regionalen Hausärzteverband ausgehandelt wurde. Dieses Abkommen sieht unter anderem vor, dass die Ärzte eine spezielle Software in ihre Praxis-EDV integrieren müssen, die Patientendaten ohne Kontrolle des Arztes an Dienstleister übermittelt.
Über diesen Punkt zeigen sich die Datenschützer besonders entsetzt. So heißt es in ihrer Mitteilung zur Begründung der sofortigen Verfügung, den Ärzten werde, "sogar vertraglich verboten, Kenntnis von wesentlichen Elementen der Software zu nehmen, so dass sie faktisch keine vollständige Kontrolle mehr über die Daten auf ihrem System hätten".
